Die Mediation ist eine Form der Konfliktlösung, die im Konfliktfall ansetzt und sich in ihrer Umsetzung auf Konfliktpotential, Konfliktprozess und Konfliktfolgen konzentriert. Sie setzt Konsequenzen aus dem Konflikt nicht richtend oder schlichtend fest, sondern begleitet die Beteiligten vermittelnd und unterstützend in ihrem Lösungsfindungsprozess.
(KLAPPENBACH, D.: Mediative Kommunikation, S. 32, 2. Auflage 2011)
Der Mediator ist der Prozessbegleiter "-moderator".
Basis für eine Mediation ist, dass sich die Konfliktparteien freiwillig (jede(r) für sich) auf die Mediation einlassen, sich bewußt für diese Form der Konfliktbearbeitung entscheiden. Der Mediationsprozess und der Erfolg ist von der aktiven Mitarbeit der Konfliktparteien abhängig. Ziel der Mediation ist die Einigung auf eine Vereinbarung, die idealerweise die Interessen der Konfliktparteien gleichermassen anerkennt und wahrt.
Der Mediator:in wird durch einen Dienstvertrag beauftragt. Art, Form und Beschränkung der Tätigkeit des Mediators:in ist durch das MediationsG geregelt.
Schwerpunkte im Arbeitsumfeld:
Schwerpunkte im privaten Umfeld